HalleWestfalen. 6. April 2016. Die intensive Beschäftigung mit dem Thema Breitbandausbau hat unter den Haller Experten zu dem Ergebnis geführt, dass es massive juristische Einschränkungen gibt.
Denn die Stadt darf noch lange nicht bauen, wo sie will, sondern darf aus EU-rechtlichen Gründen privatwirtschaftlichen Unternehmen keine Konkurrenz machen. Um diese Fallstricke zu meiden, gab der Haupt- und Finanzausschusses Ende März ein Markterkundungsverfahren in Auftrag. Ein Gutachter soll ermitteln, wo die Stadt anfangen darf. Entschieden wurde vom Rat in diesem Zusammenhang auch, das für den Ausbau der „weißen Flecken“ soweit möglich Fördermittel in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung vom Rat beauftragt, für den eigenen Ausbau der „grauen und schwarzen Flecken“ – wo es bereits heute Breitband gibt – eine Einzelfallnotifizierung bei der EU-Kommission durchzuführen. Im Erfolgsfall sollen die „grauen und schwarzen Flecken“ ebenfalls mit einem FTTB-Glasfasernetz durch die neu gegründete Beteiligung überbaut werden, damit ganz Halle im gleichen Standard versorgt werden kann.